Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 4
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- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 – 13 KN 67/14Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- OLG Düsseldorf, 09.07.2025 – 3 Kart 1013/24
- OLG Düsseldorf, 26.03.2025 – 3 Kart 230/23Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 10.10.2018 – 3 Kart 116/17Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/39h#abs-1 (1) Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 3 beginnt der Zeitraum nach § 25 Absatz 1 Satz 1 für bestehende Biomasseanlagen nach § 39g Absatz 1 mit dem Tag nach § 39g Absatz 2 und für sonstige Biomasseanlagen spätestens 36 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/39h#abs-2 (2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/39h#abs-3 (3) Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 beträgt der Zahlungszeitraum für bestehende Biomasseanlagen zwölf Jahre. Dieser Zeitraum kann nicht erneut nach § 39g verlängert werden.